Barrierefreiheit im Web

Inklusiv, nachhaltig & zukunftssicher

Schon gewusst? Im Jahr 2022 lebten 27 % der EU-Bevölkerung über 16 Jahren mit einer Form von Behinderung. Doch obwohl der Begriff Barrierefreiheit immer präsenter wird, gibt es nach wie vor zahlreiche Lücken bei der Umsetzung. Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, auch für Menschen mit Einschränkungen.

Als Full-Service-Werbeagentur stellen wir sicher, dass unsere Inhalte und Funktionen für alle Nutzer gleichermaßen zugänglich sind. Besonders wichtig ist dies für Menschen mit Seh-, Hör- oder Bewegungsbeeinträchtigungen sowie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Barrierefreiheit nicht nur die Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit Ihrer Website steigert, sondern auch Ihre Suchmaschinenplatzierungen verbessern kann.

Barrierefreiheit im Web

Vorteile der Barrierefreiheit für Unternehmen

  • Breitere Zielgruppenansprache: Barrierefreie Websites sind für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie für ältere Nutzer leichter zugänglich. Das kann die Reichweite und Nutzerbindung deutlich steigern.
  • Bessere Google-Rankings: Websites, die barrierefrei gestaltet sind, erfüllen viele Anforderungen, die auch für SEO wichtig sind, wie etwa eine klare Struktur, Alt-Texte für Bilder, sauberen HTML-Code und eine mobile Optimierung. Suchmaschinen wie Google bevorzugen Websites, die benutzerfreundlich sind und eine hohe Nutzererfahrung bieten.
  • Positives Image: Barrierefreiheit zeigt, dass ein Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung übernimmt und alle Menschen einbezieht. Dadurch wird auch das Markenimage gestärkt.
  • Bessere Usability für alle: Viele barrierefreie Funktionen kommen allen Nutzern zugute.

Barrierefreiheit ist:

Für 10 % unerlässlich

Für 30 % notwendig

Für 100 % hilfreich

So setzen Sie Barrierefreiheit erfolgreich um:

Alternative Texte für Bilder und Grafiken

Alt-Texte sind Beschreibungen von Bildinhalten, die für blinde oder sehbeeinträchtigte Nutzer wichtig sind. Diese User verwenden einen Screenreader - ein Software-Programm, das Bildschirminhalte laut vorliest, damit diese auch ohne visuelle Wahrnehmung zugänglich sind.

Kontrastreiche Farbgestaltung

Ein ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist entscheidend für eine gute Lesbarkeit. Besonders gut lesbar sind Kombinationen wie schwarzer Text auf weißem Hintergrund oder weißer Text auf schwarzem Hintergrund. Auch andere Farbkombinationen können effektiv sein, solange der Kontrast stark genug ist, um eine klare und mühelose Lesbarkeit zu gewährleisten.

Struktur durch klare Überschriften

Eine logische Gliederung mit hierarchisch strukturierten Überschriften verbessert die Übersichtlichkeit und die Navigation per Screenreader.

Einfache und klare Sprache

Inhalte in einfacher Sprache sind für Menschen mit kognitiven Einschränkungen leichter verständlich. Ein Glossar für Fachbegriffe kann zusätzlich helfen, die Verständlichkeit zu verbessern.

Optimierte Formulare

Formulare sollten übersichtlich und kurz gehalten werden. Jedes Feld sollte klar benannt und fehlerhafte Eingaben deutlich gekennzeichnet sein.

Audiotranskripte und Untertitel

Videos und Audiodateien sollten stets Untertitel oder Transkriptionen bieten. Studien zeigen, dass beispielsweise 60 % der Generation-Z für digitale Inhalte Untertitel bevorzugen.

Gesetzliche Anforderungen ab Juni 2025

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) sind Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen. Websites müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Einschränkungen problemlos zugänglich sind.

Ausgenommen sind kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Die Umsetzung wird schrittweise erfolgen und engmaschig überwacht. Dies bedeutet für Unternehmen, dass die Anforderungen rechtzeitig geplant und umgesetzt werden müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Ausführlichere Informationen zum Gesetz finden Sie hier.