Machen Sie Ihre Website fit für die Zukunft!
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Viele Unternehmen in Österreich müssen dann sicherstellen, dass ihre Websites und digitalen Inhalte barrierefrei sind.
Doch was bedeutet das genau?
Das Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie ‚European Accessibility Act‘ (EAA) und betrifft Unternehmen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Mehr als 10 Mitarbeiter:innen beschäftigen
- Einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erzielen
- Online-Produkte oder Dienstleistungen anbieten
(z. B. Webshops, Buchungssysteme, Kundenportale)

GESETZLICHE PFLICHT in
Als ersten Schritt sollten Sie einen BARRIEREFREIHEITS-CHECK durchführen
Wir prüfen Ihre Website gemäß den neuesten WCAG 2.2-Standards (Web Content Accessibility Guidelines). Dabei analysieren wir technische und gestalterische Barrieren, die die Nutzung für Menschen mit Behinderungen einschränken können.
3 Level von WCAG 2.2
Level A
MUSS gemacht werden
Level AA
SOLL gemacht werden
Level AAA
KANN gemacht werden
MASSNAHMEN ZUR UMSETZUNG
Nach der Analyse besprechen wir die notwendigen Änderungen. In weiterer Folge bieten wir Ihnen an, diese fachgerecht für Sie umzusetzen.
Typische Anpassungen:
- Alternativtexte für Bilder einfügen
- Verbesserung von Farbkontrasten für bessere Lesbarkeit
- Strukturierte Navigation und Tastaturbedienung optimieren
- Semantische HTML-Anpassungen für Screenreader
- Schriftgrößen anpassen
DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE ERKLÄRUNG
Nach der Umsetzung erstellen wir für Sie die gesetzlich geforderte Barrierefreiheitserklärung, die transparent auf Ihrer Website veröffentlicht wird. Falls bestimmte Barrieren nicht oder nur eingeschränkt behoben werden können, werden diese hier dokumentiert.

Was Sie noch wissen sollten:
Keine Strafen ohne Vorwarnung:
Wie bei der DSGVO sollte auch hier das Prinzip „Warnung vor Strafe“ gelten. Unternehmen erhalten zunächst die Möglichkeit, Verbesserungen vorzunehmen, bevor finanzielle Sanktionen verhängt werden.
Warum WCAG 2.2?
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die EU-Richtlinie „European Accessibility Act“ (EAA) um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Zwar verweist die europäische Norm EN 301 549, die als technischer Standard im Gesetz genannt wird, aktuell auf die WCAG 2.1, insbesondere das Level AA, das als Maßstab für „barrierefrei“ gilt. Da sich die Anforderungen jedoch weiterentwickeln, arbeiten wir bereits mit der aktuellen WCAG 2.2 – dem neuesten Stand der Barrierefreiheitsrichtlinien. So stellen wir sicher, dass Ihre Website nicht nur gesetzeskonform, sondern auch nachhaltig barrierefrei gestaltet wird.
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