AGB
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hammerer GmbH
Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (folgend AGB) gelten für jeden an die Firma Hammerer GmbH (folgend Auftragnehmer) erteilten Auftrag und bilden einen wesentlichen Bestandteil unserer Angebote und Bestellungsannahmen. Durch Abgabe einer Bestellung anerkennt der Auftraggeber ausdrücklich die Gültigkeit dieser AGB. Eigene AGB des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere AGB oder sonstige Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1. Preisangebote
Preisangebote bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Form (per Post oder per E-Mail). Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Preisangeboten in irgendeinem Punkte abweichen oder aber erst nach einem 8 Tage überschreitenden Zeitraum erteilt werden, bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit des Auftragnehmers deren schriftliche Bestätigung per Post oder per E-Mail. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung von der Bestellung müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, wobei für die Fristberechnung der Tag des Poststempels oder des E-Mail Einganges gilt, widrigenfalls gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als verbindlich. Eine Erhöhung maßgeblicher Materialpreise sowie eine Erhöhung der Lohnkosten nach der Festsetzung des Kaufpreises, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigt den Auftragnehmer, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Dieser Tatbestand wird von dem Auftraggeber durch die Annahme der Auftragsbestätigung ausdrücklich genehmigt. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung per Post oder in E-Mail Form. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich berechtigt, vor Ausführung eines Auftrages ein firmenmäßig gezeichnetes Auftragsschreiben anzufordern.
2. Erfüllungsort und Gefahrenübergang
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie der Ort des Gefahrenübergangs ist der Sitz des Auftragnehmers. Teillieferungen sind zulässig. Die Wahl der Versendungsart bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind die Transportkosten einschließlich Versicherung vom Auftraggeber zu tragen.
3. Rechnungspreis
Der Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen und Leistungen mit dem Tage, an dem er – auch teilweise – liefert, für den Auftraggeber einlagert oder für ihn auf Abruf bereithält. Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen, wenn die im Punkt 1 erwähnten Änderungen der Berechnungsbasis eingetreten sind oder wenn nach der Auftragsfestlegung Änderungen, mit Einverständnis des Auftraggebers, durchgeführt wurden.
4. Zahlungsbedingungen
Bei Erstaufträgen sind wir berechtigt, unsere Forderungen in voller Höhe im Voraus zu verrechnen. In weiterer Folge sind unsere Forderungen binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug, zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug wird monatlich 1 % des Rechnungsbetrags an Verzugszinsen verrechnet. Bei Zahlungsverzug werden für jede Mahnung Mahnspesen von EUR 7,00 verrechnet. Nach erfolgloser zweiter Mahnung wird auf Kosten des Auftraggebers ein Rechtsanwalt oder Inkassoinstitut mit der Hereinbringung der Forderung beauftragt. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf die notwendigen Kosten zweckentsprechender, außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen. Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Bei Arbeiten, die sich über einen größeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, entsprechende Teilzahlungen für Teilleistungen zu fordern. Bei Überweisungen ist jener Tag maßgebend, mit dem das Geldinstitut die Gutschrift für den Auftragnehmer vornimmt. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Überdies hat der Auftragnehmer das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
5. Eigentumsvorbehalt
An allen Rohmaterialien jeder Art, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber selbst oder mit dessen Willen von dritten Personen übergeben worden sind, hat der Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher fälliger Forderungen gegen den Auftraggeber ein Pfandrecht. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum des Auftragnehmers. Waren im obigen Sinn sind alle Produkte des Auftragnehmers aus dem Bereich des Drucks (Druckerzeugnisse), der Agentur oder der Neuen Medien.
6. Verpackung / Versand
In den Preisen sind keine Verpackung (Umhüllung der Druckerzeugnisse) / keine Versandkosten enthalten. Wird vom Auftraggeber eine Verpackung / ein Versand gewünscht, so wird dies separat weiterverrechnet.
7. Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Einganges des Auftrages bei dem Auftragnehmer, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig dem Auftragnehmer zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde. Sie endet an dem Tag, an dem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers verlässt. Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Korrekturabzügen wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, ist der mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Höhere Gewalt entbindet den Auftragnehmer grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung, gleichgültig ob sich diese höhere Gewalt in dem Betrieb des Auftragnehmers oder in Betrieben der Vor- und Zulieferer ereignet hat. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nicht berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragnehmer für etwaige Schäden haftbar zu machen.
8. Lieferungen
Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgenommen. Geringe bzw. branchenübliche Abweichungen in Farbnuancen, im Format oder Gewicht berechtigen nicht zur Mängelrüge. Für die Gleichheit zwischen Ausdruck und Auflagedruck bzw. zwischen Original und Auflagedruck wird nicht gewährleistet soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Gewichtsschwankungen des Papiers von bis zu zehn Prozent stellen keinen zur Gewährleistung verpflichtenden Mangel dar. Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 10 %, bei schwierigen oder mehrfarbigen Arbeiten bis zu 30 % gestattet und sind anteilig zum vereinbarten Preis zu verrechnen. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt. Eine Garantie für die Echtheit von Farben, Lackierungen, Imprägnierungen und Gummierungen wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten dem Auftragnehmer gegenüber verpflichten. Für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in den von ihm als druckreif bezeichneten Abzügen oder in anderen Auszügen, welche zur Überprüfung dem Auftraggeber übergeben wurden (z. B. Film, Foto, digitale Daten), übersehen hat, ist der Auftragnehmer nicht haftbar. Telefonisch, per E-Mail oder persönlich angeordnete Satzänderungen werden von dem Auftragnehmer ohne Haftung für Richtigkeit durchgeführt. Retoursendungen von Waren bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und gehen zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers. Bei bedruckter Ware können Passerschwankungen von +/- 2mm sowie evtl. unscharfe Ränder, Kanten und Buchstaben nicht als Reklamation anerkannt werden.
9. Annahmeverzug
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen, kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, an dem die Annahme hätte vertragsmäßig erfolgen sollen.
10. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Ware oder die Suchmaschineneinträge unverzüglich nach Lieferung / Bereitstellung zu untersuchen / überprüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer – bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche – spätestens nach 3 (drei) Werktagen schriftlich anzuzeigen. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichtet der Auftragnehmer nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge zu spät erhoben oder nicht ausreichend spezifiziert wurde. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, hat der Auftragnehmer das ausschließliche Wahlrecht, ob der Mangel verbessert oder die Sache ausgetauscht wird. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Der Auftraggeber verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten oder bei wesentlichen oder unwesentlichen Mängeln Minderung des Entgeltes zu fordern. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, ist er mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, insbesondere Vermögensschäden wie entgangener Gewinn, werden ausgeschlossen. Die Stellung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre, für Unternehmer 6 Monate ab Ablieferung der Ware. Kommt es im Verhältnis des Auftraggebers zu seinen Kunden zu einem Gewährleistungsfall, so ist ein Rückgriff auf den Auftragnehmer gemäß § 933b ABGB ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird seinen Kunden gegen über ebenfalls das Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ausschließen.
11. Beigestellte Materialien
Vom Auftraggeber beigestellte Materialien, wie Papier, Klischees, digitale Daten, Videos, Filme, Bücher, Ton- und Musikwerke, usw., sind franko Betrieb des Auftragnehmers anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Menge und Qualität. Der Auftragnehmer ist erst in der Lage, während des Produktionsprozesses eine ordnungsgemäße Übernahme und Überprüfung der Menge, nicht jedoch der Qualität, durchzuführen und haftet lediglich für solche Schäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Der Auftragnehmer haftet als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches. Auf Punkt 18 wird ausdrücklich verwiesen.
12. Auftragsunterlagen
Für Manuskripte, Entwürfe, digitale Daten, Videos, Filme, Bücher, Ton- und Musikwerke und sonstige Unterlagen haftet der Auftragnehmer im Sinne des Punktes 11 bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.
13. Eigentumsrecht
Die von dem Auftragnehmer hergestellten Druckplatten, Stanzen, Stereos, digitale Daten, Videos, Filme, Bücher, Ton- und Musikwerke, Werke im Zusammenhang mit dem Internet (z. B. Datenbanken und Websites), Softwareprodukte usw. und andere für den Produktionsprozess beigestellte Behelfe bleiben das unveräußerliche Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten, Werke oder Waren Wertersatz geleistet hat. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden. Auf Punkt 18 wird ausdrücklich verwiesen.
14. Sonderkosten
Entwurfs- und Andruckkosten werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche, z. B. für Fertigmachen und Konfektionieren oder Druckarbeit. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt. Auf Punkt 18 wird ausdrücklich verwiesen.
15. Satz- und Druckfehler
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie von der Druckerei verschuldet sind. Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorkorrektur). Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch ohne Bestellung Korrekturabzüge vorzulegen. Auch in diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Auftraggeber eine bestimmte Frist zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt. Wird von der Vorlage eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet der Auftragnehmer für von ihm verschuldete Unrichtigkeiten der Druckausführung. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Dudens maßgebend.
16. Lagerung von Druck- und anderen Erzeugnissen
Für den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung Druckarbeiten, Druckplatten, Filme, Papier, digitale Daten, Videos, Bücher, Ton- und Musikwerke, usw. nach Durchführung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es wäre darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem Fall trägt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung. Die Berechnung erfolgt jeweils im Nachhinein für 3 Monate. Auch die vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung des Satzes erlischt, wenn der Auftraggeber die dafür berechneten Kosten nicht binnen 4 Wochen bezahlt.
17. Periodische Arbeiten
Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Druckarbeiten und ist ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, dann kann der Auftrag nur durch schriftliche Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalendervierteljahres gelöst werden.
18. Eintrag in Suchmaschinen
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die entgeltliche Vermittlung von Einträgen in Suchmaschinen Dritter. Der Auftragnehmer klärt hiermit den Auftraggeber ausdrücklich auf, dass er weder die Übernahme eines Eintrags – der Website(s) – in die Suchmaschine/n garantiert noch hinsichtlich der Platzierung (Ranking) in der Trefferliste der Suchmaschine/n eine Garantie übernimmt. Der Auftrag ist mit erfolgter Vermittlung erfüllt und nicht erst mit dem Erscheinen des Eintrags in einer Suchmaschine. Der Rechnungsbetrag wird spätestens mit Vorlage des Eintrageberichts an den Auftraggeber zur Zahlung fällig.
18a. Domainregistrierung und -verwaltung
Registriert oder verwaltet der Auftragnehmer für den Auftraggeber Domains – unabhängig von der jeweiligen Domainendung (z.B. ".at", ".com", ".de" oder sonstige Top-Level-Domains) -, so gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Diese beruhen insbesondere auf den gesetzlichen Vorgaben des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes 2026 (NISG 2026) sowie den jeweils vergleichbaren Vorgaben ausländischer Registrierungsstellen (z.B. nic.at GmbH für ".at", DENIC eG für ".de" oder die für die jeweilige Domainendung zuständige Registry) und deren Registrierungsbedingungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der jeweils zuständigen Registrierungsstelle sowie dem Auftragnehmer jederzeit vollständige und korrekte Domain-Inhaberdaten bekanntzugeben und diese laufend aktuell zu halten. Soweit die jeweils zuständige Registrierungsstelle dies verlangt, hat der Auftraggeber neben einer gültigen E-Mail-Adresse auch eine gültige Telefonnummer bekanntzugeben und aktuell zu halten. Wird der Auftraggeber von der zuständigen Registrierungsstelle oder vom Auftragnehmer zur Mitwirkung an der Überprüfung der Korrektheit und Vollständigkeit seiner Inhaberdaten aufgefordert, ist er verpflichtet, dieser Aufforderung fristgerecht nachzukommen und die geforderten Nachweise zu erbringen bzw. unrichtige Daten zu berichtigen und die Richtigkeit der berichtigten Daten nachzuweisen. Der Auftragnehmer leitet entsprechende Aufforderungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle unverzüglich an den Auftraggeber weiter; für die Einhaltung der darin genannten Fristen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht fristgerecht nach und widerruft die zuständige Registrierungsstelle aus diesem Grund die betroffene Domain bzw. löst den Domainvertrag auf, so trifft den Auftragnehmer hierfür keine Haftung; Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Titel sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die jeweils zuständige Registrierungsstelle eine Domain unter Umständen erst delegiert, wenn die Inhaberdaten überprüft sind, und dass insbesondere bei Domain-Inhabern, die juristische Personen sind, Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse in einer öffentlich zugänglichen Whois- bzw. RDAP-Datenbank gemeinsam mit Domain und Name veröffentlicht werden können, soweit dies nach den Bestimmungen der jeweiligen Registrierungsstelle vorgesehen ist. Weitergehende, insbesondere zukünftige Verpflichtungen aus der jeweils aktuellen Fassung der Registrierungs- und Vertragsbedingungen der zuständigen Registrierungsstelle sowie aus gesetzlichen Bestimmungen (in- und ausländischen) bleiben von dieser Regelung unberührt und gehen dieser im Zweifel vor.
19. Urheber-, Lizenz- und Vervielfältigungsrecht
Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Produkte des Auftragnehmers unter urheberrechtlichem Schutz stehen. Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Druckerzeugnissen, digitalen Daten, Videos, Filmen, Bücher, Bilder, Ton- und Musikwerke, Werke im Zusammenhang mit dem Internet (z. B. Datenbanken und Websites), Softwareprodukte, usw. oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten (§ 16 Urheberrechtsgesetz); dies gilt im gleichen Sinne für Produkte aus dem Bereich der Agentur und der Neuen Medien. Im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, sofern nicht anders ausdrücklich durch das Gesetz bestimmt oder durch Vertrag oder durch Lizenzen vereinbart, insbesondere das Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt und dem Auftraggeber ist eine darüber hinaus gehende Vervielfältigung oder sonstige Verwendung und Verwertung untersagt. Softwareprodukte dürfen nur im Ausmaß der Lizenzen benützt und im Rahmen der §§ 40d und 40e Urhebergesetz vervielfältigt, bearbeitet oder dekompiliert werden. Jeder Verstoß kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach dem Urheberrechtsgesetz nach sich ziehen. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, digitale Daten, Videos, Filme, Bilder, Ton- und Musikwerke, Werke im Zusammenhang mit dem Internet, z. B. Datenbanken und Websites, Softwareprodukte u.ä., Druckerzeugnisse, Fahnen, Rohdrucke u.ä. und Produkte aus dem Bereich der Agentur und der Neuen Medien zur Herstellung von Vervielfältigungsmittel) herauszugeben. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckvorlagen wie z. B. digitale Daten, Videos, Filme, Bilder, Texte, Bücher, Softwareprodukte, Ton- und Musikwerke, Logos, Muster und Marken zu vervielfältigen oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benützen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber all jene Rechte zustehen, die für die Ausführung des Auftrages Dritten gegenüber erforderlich sind. Auf Punkt 13 wird ausdrücklich verwiesen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche vom Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtsmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos zu halten.
20. Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung im Bereich Werbemittlung in Hinblick auf Nichterscheinen, Fehlplatzierung oder schlechte Druckqualität, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz oder krass grob fahrlässiges Verhalten und wird mit 50 (fünfzig) Prozent der Auftragssumme des betroffenen Auftrages begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Produkthaftungsansprüchen Dritter frei. Hierzu gehören insbesondere Schäden, die durch zugelieferte Bestandteile seitens Dritter entstehen – vgl. hierzu insbesondere auch die Punkte 10ff, 15 auf die ausdrücklich verwiesen wird – sowie Ansprüche aufgrund des Inhalts der vertragsgegenständlichen Produktion. Der Auftragnehmer schließt auch die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten von Erfüllungsgehilfen aus. Der Auftragnehmer haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Website. Soweit er mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist er für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Er macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern der Auftragnehmer Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird er den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren. Hinsichtlich Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich die Haftung des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Vorschriften. Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren in einem Jahr ab Gefahrenübergang gemäß Punkt 8, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. Werden vom Kunden QR-Codes, QR-Code-Daten, Ziel-URLs, Weiterleitungen oder sonstige verlinkte Inhalte beigestellt, erfolgt deren Verwendung, Verarbeitung und Druck ausschließlich auf Verantwortung des Kunden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Prüfungspflicht hinsichtlich Inhalt, Aktualität, Rechtmäßigkeit oder Sicherheit der im QR-Code enthaltenen Daten, Zieladressen oder weiterführenden Inhalte. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Inhalte, Daten, Webseiten, Downloads, Dienste oder sonstige Angebote Dritter, die über einen QR-Code erreichbar sind. Für sämtliche Inhalte und Angebote ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung von QR-Codes, der fehlerhaften Funktion oder Nichterreichbarkeit von Zielseiten, Änderungen von Zielinhalten nach Drucklegung, Schadsoftware, Sicherheitsrisiken oder Datenverlusten oder sonstigen Folgen der Nutzung verlinkter Inhalte entstehen.
Der Kunde hält den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die aus den bereitgestellten QR-Codes oder deren Inhalten resultieren, vollumfänglich schad- und klaglos.
21. Namen- und Markenaufdruck
Der Auftragnehmer ist zum Aufdruck seines Firmennamens oder Marken- und Musterzeichens auf die zur Ausführung gelangenden Drucksorten, Medien aller Art (z. B. Filme, Bilder, Texte, Ton- und Musikwerke, Bücher, Websites, Softwareprodukte) auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.
22. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Auf dieses Vertragsverhältnis kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und die Kollisionsnormen kommen auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung.
23. Sonstige Bestimmungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, offenkundige Irrtümer, wie etwa Schreib und Rechenfehler in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen jederzeit zu korrigieren. Schriftliche Erklärungen (auch per Fax) sowie E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Auftraggeber bekannt gegebene Adresse gesandt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt die AGB zu ändern. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über diese Änderung der AGB und den Zeitpunkt der Änderung zumindest einen Monat vor dem Änderungszeitpunkt zu informieren. Die Änderung der AGB tritt in Kraft, sofern der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb eines Monats ab Information widerspricht. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
24. Datenschutz
Unsere Richtlinien zum Thema Datenschutz können sie auf www.hammerer.at nachlesen.
Stand 01.September 2026